Die Energiepreispauschale kommt

Lange angekündigt, nun ist es bald soweit. Wer im August Lohn & Gehalt abrechnet muss aber jetzt schon tätig werden! Monatszahler bei der Lohnsteuer können sich den Betrag im August abziehen, welcher im September an die Arbeitnehmer ausgezahlt wird.

Ein paar Infos was man als Arbeitgeber zur EPP wissen sollte hat der Haufe Verlag zusammengestellt:

Einmalige Energiepreispauschale: Was Arbeitgeber wissen müssen

Steuerentlastungsgesetz 2022

Große Ankündigungen, viel Tamtam … wie man es von der Politik gewohnt ist, und dann das hier? Und wer darf es am Ende bezahlen – genau. Linke Tasche, rechte Tasche – es bleiben unsere Steuern.

Die Haufe Redaktion hat einen Beitrag zu dem Thema Steuerentlastungsgesetz 2022 den wir nur empfehlen können:

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steuerliche-massnahmen-im-entlastungspaket_168_561928.html