Steuerliche Entlastung f. Solar

Da ginge noch viel mehr… um den Klimaschutz voranzutreiben. Aber bei der schwerfälligen politischen Landschaft freut man sich schon über kleine Vorschritte.

Ab 01.01.2023 gilt der neue Umsatzsteuersatz von 0 % für die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die Installation einer Photovoltaikanlage – einschließlich eines Stromspeichers.

Im selben Atemzug wurden u.a. einige Änderungen in der Einkommensteuer beschlossen bzgl. des Betriebs von Solaranlagen.

Diesen Artikel auf haufe.de kann ich sehr empfehlen:

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steuerliche-entlastung-fuer-kleinere-photovoltaikanlagen-ab-2023_168_578022.html