Da ginge noch viel mehr… um den Klimaschutz voranzutreiben. Aber bei der schwerfälligen politischen Landschaft freut man sich schon über kleine Vorschritte.
Ab 01.01.2023 gilt der neue Umsatzsteuersatz von 0 % für die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die Installation einer Photovoltaikanlage – einschließlich eines Stromspeichers.
Im selben Atemzug wurden u.a. einige Änderungen in der Einkommensteuer beschlossen bzgl. des Betriebs von Solaranlagen.
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