Wir „sonnenhungrigen“ Solarstromer haben lange darauf gewartet.
Hier ein Link zum Beitrag bzgl. der Solarpaket I bei haufe.de
Wir „sonnenhungrigen“ Solarstromer haben lange darauf gewartet.
Hier ein Link zum Beitrag bzgl. der Solarpaket I bei haufe.de
Als Mieter hat man keinen Einfluss auf die energetische Sanierung seine Zuhause. Darum scheint es nur fair, den Eigentümer mit in die Pflicht zu nehmen.
Hier ein interessanter Beitrag von Haufe.de
Es wurde eine neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bei Immobilien veröffentlicht. Einen Link und nützliche Informationen finden Sie in diesen beitrag bei haufe.de Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung
Innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines zur Erzielung von Vermietungseinkünften genutzten Grundstücks anfallende Instandsetzungsmaßnahmen sind unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähig.
Zum Status quo und was sich seit 2003 ergeben hat befasst sich dieser Artikel auf haufe.de
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/anschaffungsnaher-aufwand-rechtsprechung_166_595586.html
KEIN APRIL-SCHERZ:
Zum 01.01.2023 gilt ja bei Lieferung und Installation einiger Photovoltaikanlagen 0 % USt., nachdem die Finanzverwaltung am 26.10.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte … jedoch ist jetzt erst die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden.
Hier ein Link mit weitergehenden Informationen:
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
Einige Bescheide sind bereits an die Steuerpflichtigen versendet worden.
ACHTUNG – es können Fehler enthalten sein – eigene oder welche vom Finanzamt.
Eine interessante Abhandlung gibt es auf haufe.de:
Aufgepasst bei der Gewährung der Inflationsausgleichprämie bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer. Einen interessanten Artikel hat haufe.de dazu veröffentlicht:
Von den diversen steuerlichen Neuregelungen im Jahressteuergesetz 2022 werden nachfolgend die für Mitarbeiter des Rechnungswesens relevanten Neuerungen zusammengefasst.
Die Neuregelungen, die sich aus dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) für den Bereich der steuerlichen Gewinnermittlung ergeben, sind sicherlich nicht als besonders spektakulär anzusehen. Gleichwohl können sie im Einzelfall entlastend wirken.
Hier ein Link zu haufe.de mit der Übersicht Neuerungen im Jahr 2023 für das Rechnungswesen
(Quelle Haufe.de)
Da ginge noch viel mehr… um den Klimaschutz voranzutreiben. Aber bei der schwerfälligen politischen Landschaft freut man sich schon über kleine Vorschritte.
Ab 01.01.2023 gilt der neue Umsatzsteuersatz von 0 % für die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die Installation einer Photovoltaikanlage – einschließlich eines Stromspeichers.
Im selben Atemzug wurden u.a. einige Änderungen in der Einkommensteuer beschlossen bzgl. des Betriebs von Solaranlagen.
Diesen Artikel auf haufe.de kann ich sehr empfehlen:
Endlich ist das lange beschlossene Entlastungspaket auch im Bundesblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig. Neben steuerlichen Entlastungen ist auch die bis zu 3.000 € Inflationsausgleichsprämie enthalten.
Eine Zusammenfassung finden Sie auf haufe.de