Zinsen auf Steuernachzahlungen

Endlich hat der Bundesrat der Änderung der Verzinsung zugestimmt. Anstatt der aus der Zeit gefallenen 6% werden 1,8 % p.a. berechnet und zwar rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019.

Eine Abhandlung dazu finden Sie auf haufe.de:

Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO

Bleibt abzuwarten was passiert wo jetzt die Zinsen allgemein wieder steigen.

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