Endlich hat der Bundesrat der Änderung der Verzinsung zugestimmt. Anstatt der aus der Zeit gefallenen 6% werden 1,8 % p.a. berechnet und zwar rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019.
Eine Abhandlung dazu finden Sie auf haufe.de:
Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
Bleibt abzuwarten was passiert wo jetzt die Zinsen allgemein wieder steigen.