Änderungen f. Mini- & Midi Jobs

Endlich hat die Politik verstanden, dass man bei der Geringfügigkeitsgrenze etwas mehr Flexibilität braucht. Sinnvoller Weise orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, so steigt auch die Grenze.

Hier ein Artikel von Haufe.de zum Thema Änderungen für Minijobs und Midijobs von Bundesrat gebilligt

Veröffentlicht in Allgemein.