3 Gewerke Regel beachten

Bei einer Sanierung nach der Frist von 3 Jahren muss man trotzdem aufpassen! Sin d3 oder mehr Gewerke involviert, kann es zu nachträglichen Anschaffungskosten kommen. Die Kosten Ihrer Sanierung sind also kein sofort abziehbarer Aufwand und muss über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben werden.

Eine interessante Abhandlung von haufe.de finden Sie hier:
Umbaukosten als Herstellungskosten bei Erneuerung in drei Kernbereichen

Die e-Rechnung wird verpflichtend

Das Thema Digitalisierung zieht sich durch alle Bereiche. Doch so mancher hängt mit seinen Abläufen im letzten Jahrhundert fest. Die rechtlichen Umstände ändern sich, hin zu mehr digitalen Prozessen. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung wird in den nächsten Jahren auf uns zu kommen. Es bleibt noch ein wenig zeit sich darauf vorzubereiten.

Eine Übersicht finden sie auf haufe.de in diesen interessanten Beitrag:
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung

Anschaffungsnaher Aufwand

Innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines zur Erzielung von Vermietungseinkünften genutzten Grundstücks anfallende Instandsetzungsmaßnahmen sind unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähig.

Zum Status quo und was sich seit 2003 ergeben hat befasst sich dieser Artikel auf haufe.de

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/anschaffungsnaher-aufwand-rechtsprechung_166_595586.html

USt bei kleinen Solaranlagen

KEIN APRIL-SCHERZ:

Zum 01.01.2023 gilt ja bei Lieferung und Installation einiger Photovoltaikanlagen 0 % USt., nachdem die Finanzverwaltung am 26.10.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte … jedoch ist jetzt erst die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden.

Hier ein Link mit weitergehenden Informationen:
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023