3 Gewerke Regel beachten

Bei einer Sanierung nach der Frist von 3 Jahren muss man trotzdem aufpassen! Sin d3 oder mehr Gewerke involviert, kann es zu nachträglichen Anschaffungskosten kommen. Die Kosten Ihrer Sanierung sind also kein sofort abziehbarer Aufwand und muss über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben werden.

Eine interessante Abhandlung von haufe.de finden Sie hier:
Umbaukosten als Herstellungskosten bei Erneuerung in drei Kernbereichen

Die e-Rechnung wird verpflichtend

Das Thema Digitalisierung zieht sich durch alle Bereiche. Doch so mancher hängt mit seinen Abläufen im letzten Jahrhundert fest. Die rechtlichen Umstände ändern sich, hin zu mehr digitalen Prozessen. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung wird in den nächsten Jahren auf uns zu kommen. Es bleibt noch ein wenig zeit sich darauf vorzubereiten.

Eine Übersicht finden sie auf haufe.de in diesen interessanten Beitrag:
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung