Lange angekündigt, nun ist es bald soweit. Wer im August Lohn & Gehalt abrechnet muss aber jetzt schon tätig werden! Monatszahler bei der Lohnsteuer können sich den Betrag im August abziehen, welcher im September an die Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Ein paar Infos was man als Arbeitgeber zur EPP wissen sollte hat der Haufe Verlag zusammengestellt:
Einmalige Energiepreispauschale: Was Arbeitgeber wissen müssen