Bei einer Sanierung nach der Frist von 3 Jahren muss man trotzdem aufpassen! Sin d3 oder mehr Gewerke involviert, kann es zu nachträglichen Anschaffungskosten kommen. Die Kosten Ihrer Sanierung sind also kein sofort abziehbarer Aufwand und muss über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben werden.
Eine interessante Abhandlung von haufe.de finden Sie hier:
Umbaukosten als Herstellungskosten bei Erneuerung in drei Kernbereichen