KEIN APRIL-SCHERZ:
Zum 01.01.2023 gilt ja bei Lieferung und Installation einiger Photovoltaikanlagen 0 % USt., nachdem die Finanzverwaltung am 26.10.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte … jedoch ist jetzt erst die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden.
Hier ein Link mit weitergehenden Informationen:
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023